Vereinsleben

Das Vereinsleben in Gratwein-Straßengel ist sehr breit gefächert. Egal ob man sich sportlich oder musikalisch in der Freizeit beschäftigen möchte, ob man Kind oder Pensionist*in ist, für jeden gibt es den passenden Verein, um sein Hobby mit Gleichgesinnten zu betreiben.

Service für Vereine

Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen für Einträge, Förderungen und Serviceleistungen für Vereine direkt zum Herunterladen.

Rechtliches zu Veranstaltungen

Gesetz vom 3. Juli 2012, mit dem das Veranstaltungswesen im Land Steiermark geregelt wird (Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz 2012 – StVAG).
Stammfassung: LGBl. Nr. 88/2012 in der Fassung LGBl. Nr. 156/2013.
Stmk. Veranstaltungssicherheitsverordnung (VSVO) LGBl. Nr. 61/2014 vom 11.06.2014 zur Beachtung für Veranstalter.
Wichtige Informationen für Veranstalter zum Stmk. Veranstaltungsgesetz, Stmk. Veranstaltungsformular Verordnung und zur Stmk. Veranstaltungs-Sicherheits-Verordnung sind auf der Homepage der Abteilung 3, Amt der Stmk. Landesregierung zu finden.

Die Durchführung einer Kleinveranstaltung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Gemeinde mit dem Formular „Kleinveranstaltung Meldung“ zu melden (§ 7 Abs. 1 Z4 StVAG).

Eine Kleinveranstaltung liegt insbesondere vor, wenn

  • nicht mehr als 300 Personen erwartet werden,
  • keine Gefährdung der Teilnehmer*innen oder unbeteiligter Personen zu erwarten ist,
  • die Veranstaltungszeit zwischen 08:00 Uhr und 23:00 Uhr liegt und
  • die Veranstaltung nicht mehr als drei Veranstaltungstage dauert.
Die Durchführung einer Veranstaltung in Gastgewerbebetrieben im Rahmen einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung und in bewilligten Veranstaltungsstätten im Rahmen einer Veranstaltungsstättenbewilligung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde mit dem Formular „Veranstaltung-Meldung“ zu melden. (§ 7 StVAG).
Veranstaltungen, die weder melde- noch bewilligungspflichtig sind, müssen mit dem Formular „Veranstaltung – Anzeige“ bei der zuständigen Behörde angezeigt werden (§ 8 Stmk VAG). Zuständige Behörde ist unter 1000 Besucher*innen die Gemeinde, über 1000 Besucher die Bezirkshauptmannschaft.

Die Anzeige muss spätestens sechs Wochen vor Durchführung der Veranstaltung erfolgen.

Liegen keine Untersagungsgründe vor, hat die Behörde spätestens vier Tage vor der Veranstaltung hierüber eine Bestätigung auszustellen (§ 8 Abs. 9 Stmk VAG).
Veranstaltungsstätten, die regelmäßig (mehr als 10 Veranstaltungen im Jahr) oder dauernd für Veranstaltungszwecke bestimmt sind, bedürfen einer Bewilligung nach dem Stmk. Veranstaltungsgesetz.

Für alle übrigen Veranstaltungsstätten kann eine Bewilligung beantragt werden (§§ 15 ff StVAG).
Die Durchführung von mobilen Veranstaltungen / mobiler Veranstaltungsbetrieb ist spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde zu melden (§ 7 Abs. 1 Z 2 St VAG).
Anforderungen an Zeltfeste aus lebensmittelhygienischer Sicht (Stand: Mai 2009).
Die Abteilung 3 – Amt der Stmk. Landesregierung – führt ein öffentliches Register für mobile Veranstaltungen (§ 10 Stmk. VAG) und für Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden dürfen und die darüber Verfügungsberechtigten. Veranstaltungseinrichtungen sind zB Zelte, Bühne, Gerüste, Podien usw.
Alle verwendeten Veranstaltungseinrichtungen wie zB Bühnen, Zelte, technische Einrichtungen unterliegen einer Registrierungspflicht beim Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 3. Registrierte Einrichtungen können online anhand der Registernummer abgefragt und kontrolliert werden.
Was zum Einsatz von Ordner*innen bei Veranstaltungen nach der StVO zu beachten ist und Veranstaltern von der Bezirkshauptmannschaft vorgeschrieben werden kann.

BH Graz-Umgebung – Sicherheitsreferat
Bahnhofgürtel 85, 8020 Graz
Telefon: 0316 7075 750
E-Mail: bhgu@stmk.gv.at
Abfrage von registrierten Veranstaltungseinrichtungen und Veranstaltungsbetriebseinrichtungen wie z. B. Zelte, Bühnenelementsysteme.
Unter Einzelveranstaltungen versteht man alle Veranstaltungen, die in irgendeiner Weise mit musikalischen, musikalisch-literarischen oder literarischen Darbietungen verbunden sind. Zu den Einzelveranstaltungen gehören zum Beispiel: Konzerte aller Art, Chorvorträge, Bälle, Frühschoppen, Matineen, Zeltfeste, Kränzchen, Tanzunterhaltungen, Bunte Abende, Umzüge mit Musik, Lesungen. Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um Live-Darbietungen durch ausübende Künstler*innen handelt oder um „mechanische“ Darbietungen (z. B. das Abspielen von CDs, MP3, MCs, Schallplatten, Tonbänder, DVDs).

Unsere zahlreichen Vereine

Gesundheit

Kneipp Aktiv Club

Obfrau Conny Cendon

Reinerstraße 13, 8112 Gratwein-Straßengel
Telefon: 0664 4658510
gratwein.kneippbund.at/startseite.html

MuT – Motivation und Teambildung

Gesundheitsförderung für ALLE

Christian Hermann, 8111 Gratwein-Straßengel
Telefon: 0677 61393508
E-Mail: hermannchristian@yahoo.de
https://mut-motivation-und-teambildung.jimdo.com

 

Kunst, Kultur & Brauchtum

Alpiner Trachten- und Volkstanzverein D’Gsullerkogler z’Gratwein

Obmann: Ewald Peiser

Judendorferstraße 41a, 8112 Gratwein-Straßengel
Telefon: 0664 1325406
E-Mail: peiser.ewald@gmx.at
www.gsullerkogler.at

Brauchtum- und Kulturverein Gratwein-Straßengel

Obmann Rene Zettl

Meierhof 257, 8112 Gratwein-Straßengel
Telefon: 0699 10554698
E-Mail: zettlprivat@gmx.at
www.krampuslauf-rein.at

Lebensmittel & Tiere

Bienenzuchtverein Gratkorn-Gratwein-Judendorf-Eisbach-St. Oswald

Obmann Anton Gruber

Am Grünanger, 8112 Gratwein-Straßengel
Telefon: 0664/98 31 808
E-mail: biohonig@hotmail.com

SVÖ Eisbach-Rein Hundeschule

interim. Obfrau Münzker Gabriele

Tallak 76
8112 Gratwein-Straßengel
Telefon: 0664/1602994
Homepage: www.svoe-eisbachrein.at

Soziales

Elternverein der NMS/NMMS Gratwein

Obfrau Jeannine Ziegler

8112 Gratwein-Straßengel
Telefon: 0664/3433742
E-mail: ev.mmsgratwein@gmail.com
Homepage: https://evmmsgratwein.wixsite.com/mmsgratwein

Elternverein der Volksschule Judendorf-Straßengel

Obfrau Gabriele Galler

Schulstraße 3
8111 Gratwein-Straßengel
Telefon: 0650/5374101
E-mail: info@evjudendorf.org
Instagram: elternverein_judendorf
Facebook: Elternverein Judendorf-Straßengel

Sport & Freizeit

Alpenverein Gratkorn-Gratwein

Obfrau Barbara Letnik

Hauptplatz 9, 8111 Gratwein-Straßengel
Telefon: 03124 55362
E-Mail: oeav.gratkorn.gratwein@grazer-bergland.org
www.alpenverein.at/gratkorn-gratwein/

ASKÖ Kickboxen Gratwein

Obmann Manfred Weingerl

Floraquellweg 65, 8051 Graz
Telefon: 0664 1406059
E-Mail: kickboxen-gratwein@outlook.com

Senior*innen

Pensionisten-Verband Steiermark, Ortsgruppe: Gratwein

Emmerich Petz

Schulgasse 1, 8112 Gratwein-Straßengel
Telefon: 03124 54317 oder 0664 4945887
E-Mail: emmerichpetz@gmx.at
www.pvstmk.at/gratwein.html

Wirtschaft & Energie

Erneuerbare Energiegemeinschaft Dreiklang 1 – EEG Dreiklang 1

Mag. Ulrike Fejer

Kugelberg 69
8111 Gratwein-Straßengel
Telefon: 0699/10239841
E-Mail: info@eeg-dreiklang.at
https://eeg-dreiklang.at/